Zahntechniker
Form- und Farbsinn sowie Geduld und die Fähigkeit zu selbständigem und termingerechtem Arbeiten sind Voraussetzungen, die ein Zahntechniker bei der Ausübung seines Berufs unbedingt sein Eigen nennen muss. Zudem muss er die Fachsprache der Zahnärzte verstehen, was wiederum ein hohes Maß an theoretischem Wissen in der Zahnmedizin voraussetzt. Um den Beruf des Zahntechnikers erlernen zu können, sollte man mindestens einen Abschluss der mittleren Reife haben. Die Ausbildungsdauer beträgt dreieinhalb Jahre. Die Ausbildung selbst findet in Kombination zwischen Ausbildungsbetrieb und Berufsschule statt und endet mit einer Abschlussprüfung vor der zuständigen Handwerkskammer.
Vorwiegend in Handarbeit werden von Zahntechnikern festsitzender Zahnersatz wie Kronen, Brücken, Implantate und Inlays sowie herausnehmbarer Zahnersatz wie Voll- oder Teilprothesen hergestellt. Dabei ist der Zahntechniker immer auf die Vorarbeit des Zahnarztes angewiesen, denn erst wenn der Zahnarzt einen Gebissabdruck des Patienten angefertigt hat, kann der Zahntechniker anhand dieses Modells mit der Anfertigung des Zahnersatzes beginnen. Das heißt, der Zahntechniker erhält seinen Auftrag also nicht direkt von dem betroffenen Patienten, sondern immer durch dessen behandelnden Zahnarzt.
Zahntechniker ist ein Beruf mit Tradition, denn schon seit Mitte des 19. Jahrhunderts ist er hier in Deutschland angesiedelt, zu der damaligen Zeit allerdings unter der Bezeichnung Zahnkünstler. Gemäß der Handwerksverordnung ist er als Beruf allerdings erst seit 1931 offiziell anerkannt.
Ein Großteil der Zahntechniker absolvieren nach bestandenen Abschlussprüfung noch ihre Weiterbildung zur Meisterprüfung und machen sich mit dem eigenen Dentallabor selbständig.
Text erstellt und veröffentlicht von der Werbeagentur Büdingen am 19.03.2012
Eventuell gleichlautende Textpassagen sind rein zufällig und nicht gewollt.